Stand: Juli 2022
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen bilden die Grundlage für die Benützung der Tennis-, Squash- und Badmintonanlage. Sie bilden einen integrierenden Bestandteil jeder Miete und Benützung der Anlagen von Blue Point (Tennis und Squash) sowie Blue Shuttle (Badminton).
1. PLATZMIETE
Für die Benutzung aller Plätze muss eine Mietgebühr (Platzmiete) entrichtet werden. Diese muss vor Spielbeginn am Empfang bezahlt werden. Wird nach der Beendigung der bezahlten Spielstunde weitergespielt, wird die Nachspielzeit pro rata verrechnet.
Die Platzzuteilung ist einzuhalten.
Die Preise der Platzmiete ergeben sich aus den aktuellen Preislisten.
2. BENÜTZUNG DER PLÄTZE, HAFTUNG
Im gesamten Sportcenter ist das Rauchen untersagt.
Die Benützung der Infrastrukturen verpflichtet dazu, die Anlagen und die dazugehörigen Ausrüstungsgegenstände mit gebührender Sorgfalt zu behandeln.
Insbesondere sind folgende Regeln einzuhalten:
- Die Hallen dürfen nur mit sauberen Schuhen betreten werden. Es sind keine Outdoor-Schuhe erlaubt.
- Auf den Badmintonplätzen und Squash-Courts darf nur mit Hallenschuhen mit nicht abfärbenden Sohlen gespielt werden.
- Die Tennishallengenossenschaft und die Badmintonhallen Genossenschaft behalten sich das Recht vor, dem Verursacher von Verschmutzungen jeglicher Art, insbesondere für das Entfernen von Strichen der abfärbenden Schuhsohlen, die gesamten Reinigungskosten in Rechnung zu stellen.
- Es wird auf der gesamten Anlage um Ordnung und sportliches Verhalten gebeten. Eltern sind angehalten, auf ihre Kinder zu achten.
- Die Benutzung der gesamten Anlage erfolgt auf eigenes Risiko und eigene Gefahr. Die Unfall-, Diebstahl- und Haftpflichtversicherung ist Sache der Benützer.
- Alte, spröde Griffbänder können zerbröseln und schwarze Striemen auf dem Hallenboden verursachen. Die Reinigungskosten von CHF 250 gehen zu Lasten des verursachenden Platzmieters.
3. RESERVATIONEN
Tennis-, Squash-, Tischtennis- und Badmintonstunden können während den Öffnungszeiten telefonisch bis maximal vier Wochen im Voraus gebucht werden. Wer sich online unter www.bluepoint.ch oder www.blueshuttle.ch registriert, kann selbst bis maxial vier Wochen im Voraus Plätze buchen.
4. STORNO-BEDINGUNGEN
Vorgenommene Buchungen für den aktuellen Tag können innerhalb einer Stunde wieder gebührenfrei annulliert werden. Darüber hinaus ist eine gebührenfreie Stornierung nur bis 24 Stunden vor der Startzeit der Buchung möglich. Die Stornierung kann per Telefon oder für buchungsberechtigte Kunden online erfolgen. Findet die Stornierung zu spät statt, ist der Mietbetrag geschuldet, sofern keine Weitervermietung (alle Plätze sind belegt) zustande gekommen ist. Dies gilt auch bei Krankheit oder Unfall.
5. RABATTE
Jugendliche bis 18 Jahre und Studenten (gegen Ausweis) erhalten 50% Rabatt auf Einzelstunden-Buchungen von Montag bis Freitag: im Tennis von 08.00 bis 17.00 Uhr, im Squash von 08.15 bis 17.15 Uhr und im Badminton von 08.30 bis 17.30 Uhr. Davon ausgenommen sind Feiertage. Der Rabatt gilt nicht für Abonnemente und Fixplätze.
6. KUNDENKONTO
Der Kunde kann einen Betrag für zehn Platzbelegungen auf sein Kundenkonto einzahlen. Dafür werden dem Kunden elf Platzmieten gutgeschrieben.
7. FIXPLÄTZE
7.1 Tennis und Squash
Winterfixplatz / Sommerfixplatz / Jahresfixplatz sind im Voraus gegen Rechnung zu bezahlen und bedeuten, dass während der gemieteten Periode die Plätze am festgelegten Wochentag, jeweils zur gleichen Zeit und auf dem gleichen Platz reserviert sind.
Vertragsbeginn für Jahres- und Winterfixplätze ist der erste Tag der Wintersaison, für Sommerfixplätze der erste Tag der Sommersaison. Die Saisonzeiten sind auf der Webseite publiziert und im Vertragsdokument erwähnt.
Die Konditionen für die Weiterführung der Miete werden bis zum Ende der Vertragsdauer bekannt gegeben. Der Mieter hat während 30 Tagen ein Vorrecht, den gleichen Platz am gleichen Tag, zur gleichen Zeit und zu den dannzumal geltenden Konditionen zu mieten. Macht der Mieter innert 30 Tagen keinen Gebrauch von seinem Vormietrecht, ist der Vermieter frei, den Platz anderweitig zu vermieten.
Absage von Fixplätzen für Tennis, Squash
Kann die Fixplatzstunde nicht benützt werden, so kann der Fixplatz zur Vermietung freigegeben werden, entweder im Onlinesystem (falls die Kundin/der Kunde registriert ist) oder per Telefon oder mündlich am Empfang.
Bei Weitervermietung des Platzes (sofern alle Plätze belegt sind) wird die Stunde zur Benützung in der gleichen Saison gutgeschrieben. Abgesagte Fixplatzstunden können nur vor- oder nachgeholt werden; eine Rückvergütung in bar ist ausgeschlossen.
Die entsprechenden Gutscheine werden anfangs des Folgemonats zugestellt.
7.2 Badminton
Für Zeiten zwischen 17.30 und 22.30 Uhr werden bei Freigabe durch den Mieter CHF 25 gutgeschrieben, sofern alle Plätze belegt waren und der Platz vermietet wurde. Die Freigabe muss mindestens 24 Stunden im Voraus erfolgen.
Der gutgeschriebene Betrag wird innerhalb der Vertragsperiode direkt von der neuen Rechnung im Folgejahr abgezogen. Erfolgt auf die neue Saison eine Kündigung des Fixplatzes, wird der gutgeschriebene Betrag mit 80% vergütet.
Der Preis je Platzstunde richtet sich nach der gültigen Preisliste. Allfällige Preisänderungen werden von der Badmintonhallen Genossenschaft jeweils bis Ende April publiziert und mitgeteilt.
Die Weitervermietung des Fixplatzes ist ausschliesslich eine Dienstleistung des Sportcenters.
Andere Regelungen über eine Entschädigung wegen Krankheit oder Unfall kann nur mit der Centerleitung vereinbart werden.
Die Badmintonhalle ist videoüberwacht.
7.3 Besondere Anlässe
Die Tennishallengenossenschaft bzw. die Badmintonhallen Genossenschaft behalten sich das Recht vor, für besondere Anlässe (Turniere, Veranstaltungen) Fixplatzstunden abzusagen. Diese werden vollumfänglich vergütet oder gutgeschrieben.
8. TENNISSCHULE
Die Blue Point Tennisschule, hosted by Patricia Mayr-Achleitner Tennis Academy, hat Exklusivitätsrecht für Tennisunterricht im Sportcenter Blue Point.
Sondergenehmigungen können nur vom Geschäftsführer der Tennisschule PMA erteilt werden.
9. PARKPLÄTZE
10. ANWENDBARES RECHT, GERICHTSSTAND
Zur Anwendung kommt das schweizerische Recht. Der Gerichtsstand für natürliche Personen ist Uster.